Besucherparkplätze im Rathaus II: FDP stellt Anfrage
Im Tagesordnungspunkt 3.2 der 1. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verkehrsausschusses vom 16.2.2022 wurde der Antrag eines Bürgers zur Einrichtung von Seniorenparkplätzen im Rathaus II diskutiert. Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, dass den Besuchern des Rathaus II lediglich 3 Parkplätze (gegenüber 52 reservierten Mitarbeiterparkplätzen) zur Verfügung stehen.
Die Fraktion der Freien Demokraten haben in der Sitzung daher den mündlichen Antrag eingebracht, deutlich mehr Parkplätze für Besucher zu öffnen. Dieser Antrag wurde von der Verwaltung formal zurückgewiesen. Als Begründung wurde ausgeführt, das Baurecht würde eine solche Anpassung nicht zulassen. Hierzu möchten wir nun die folgenden Fragen stellen und bitten um schriftliche Beantwortung:
- Welches Baurecht gilt für das Rathaus II. Das Baurecht zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes, oder ein anders? Welches?
- Hat beim Übergang des Besitzverhältnisses des Gebäudes von der Sparkasse zur Stadt Wetter (Ruhr) irgendeine Art der Umwidmung der Nutzung stattgefunden?
- Welche Regeln ergeben sich nach 1) für die Bereitstellung von Parkplätzen und insb. für die Bereitstellung von Besucherparkplätzen?
- Welche rechtlichen Gründe sprechen exakt dagegen, mehr als 3 Parkplätze im Parkhaus des Rathaus II für Besucher freizugeben?
Die Fraktion der Freien Demokraten erhofft sich durch die Antworten der Verwaltung neue Klarheit in dieser Angelegenheit und wird über das Ergebnis informieren.